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   ArbG Solingen, 23.06.2006 - 2 Ca 2660/05   

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https://dejure.org/2006,31772
ArbG Solingen, 23.06.2006 - 2 Ca 2660/05 (https://dejure.org/2006,31772)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 23.06.2006 - 2 Ca 2660/05 (https://dejure.org/2006,31772)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - 2 Ca 2660/05 (https://dejure.org/2006,31772)
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2006 - 5 Sa 927/06

    Abfindungsanspruch im Sozialplan, Zeitpunkt des Entstehens, Betriebsübergang,

    1) Die Berufung des Klägers und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 23.06.2006 - 2 Ca 2660/05 lev.

    Mit Urteil vom 23.06.2006 hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Solingen - 2 Ca 2660/05 lev.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen - 2 Ca 2660/05 - vom 23.06.2006, zugestellt am 28.07.2006, nur insoweit abzuändern, insoweit als die Berufungsbeklagte verurteilt wird, an den Kläger die Abfindung in Höhe von 162.984,12 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.12.2005 zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 23.06.2006 - 2 Ca 2660/05 lev - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • ArbG Solingen, 26.01.2007 - 2 Ca 122/06

    Arbeitnehmer steht Anspruch auf Zahlung einer Abfindung oder sonstige

    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 21.12.2006 (5 Sa 927/06), ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
  • ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1793/07

    SEA, Ansprüche Abfidnung BV

    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
  • ArbG Solingen, 14.05.2008 - 5 Ca 1791/07

    SEA Ansprüche Abfindung BV; Auslegung Ausgleichsklausel, Mitverschulden

    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur "Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens", wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
  • ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1191/07

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aus einer kollektivrechtlichen Vereinbarung

    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens , wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
  • ArbG Solingen, 16.11.2007 - 5 Ca 1189/07
    Die erkennende Kammer hat bereits mit Urteil vom 27.03.2007, 5 Ca 2473/05 lev (ebenso ArbG Solingen, Urteil vom 23.6.2006, 2 Ca 2660/05 lev, bestätigt durch LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2006, 5 Sa 927/06) ausgeführt, dass zu Gunsten des Arbeitnehmers nicht die durch den Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens , wonach der Aufklärungspflichtige dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden bei pflichtgemäßem Verhalten nicht eingetreten wäre, greifen, wenn unter sachlichen Gesichtspunkten mehrere Entscheidungen in Betracht kommen (vergl. hierzu auch Gaul/Otto, a.a.O. unter Berufung auf BGH vom 10.12.1998, X ZR 358/097, DB 1999, 424, 425; BGH vom 17.12.1997, VII ZR 235/96, DB 1998, 765, 766).
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